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die folgenden Unterrichtshilfen stehen als Worddokumente in gezippter Form zur Verfügung. Die Mühe der Anpassung an die neue Rechtschreibregelungen haben ich mir nicht gemacht.

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Ich hoffe, dass diese Unterrichtsvorbereitungen hilfreich sind bzw. die gesuchten Informationen enthalten, zumindest aber einen kleinen Anstoß zu eigenen Stundenentwürfen und Unterrichtsreihen darstellen. 
"Nik"Klaus Polak

Ergänzend verweise ich auf mein Impressum.


Inhalt

Koran verlangt keine Schleier

Leserbrief an die Illustrierte Wissenschaft
In Ihrer Ausgabe 8/98 heißt es unter der Rubrik "Fragen Sie uns" u.a., dass im Koran an keiner Stelle steht, dass Frauen einen Schleier tragen müssen. Ich habe da andere Informationen. In meinem französischen Koran, der aus dem Arabischen übersetzt wurde, heißt es in der 33. Sure, Vers 59: "Oh, Prophet. Schreibe deinen Ehefrauen, Töchtern und gläubigen Frauen vor, sie sollen als Zeichen ihrer Tugend und als Schutz gegen öffentliche Schmach ihr Gesicht in einen Schleier hüllen."
In der dänischen Ausgabe ist unter der 33. Sure, Vers 60, folgendes zu lesen: "... dass sie ihre Mäntel überziehen und fest zumachen (wenn sie das Haus verlassen)." Axel Fock

Antwort der Redaktion
Schaut man genauer auf den arabischen Originaltext, sieht man, dass sowohl der französische als auch der dänische Koran falsch übersetzt sind. Genau aus diesem Grund versucht man noch immer, strenggläubige Muslime dazu zu bewegen, Arabisch zu lernen, damit sie den Koran in der Originalfassung lesen können. Diese ist sehr poetisch, und das birgt natürlich die Gefahr einer Fehlübersetzung. Die beiden Suren, die normalerweise in Verbindung mit Frauen und Schleier zitiert werden, erwähnen mit keinem Wort das Gesicht. In der 24. Sure, Vers 31 (Sura EI-Nour) heißt es nur: "Und sage den gläubigen Frauen, sie sollen den Blick senken und ihren Anstand bewahren und ihre Schönheit und ihren Schmuck nur im Rahmen des allgemein Üblichen zeigen. Und sage ihnen, sie sollen ihre Brust mit einem Schleier bedecken und ihre Schönheit nur ihren Ehemännern oder Vätern offenbaren." Entsprechend heißt es in der 33. Sure, Vers 59 (Sura Al-Ahzab) "Oh, Prophet! Sage deinen Ehefrauen, Töchtern, ungläubigen Frauen, sie sollen sich ihre Mäntel umlegen (wenn sie das Haus verlassen). Das ist am schicklichsten, denn so werden sie weder erkannt noch belästigt."
Leider ist es ein weit verbreitetes Missverständnis, dass der Koran der Frau vorschreibt, einen Schleier zu tragen. Was der Koran sagt, ist lediglich dass Frauen ihr Haar bedecken und sich schicklich verhalten sollten. Dies gilt jedoch auch für Männer. Die Redaktion

Islamischer Badeanzug

"Und sollten Mädchen aus frommen Haus moralische Bedenken haben, am obligatorischen Schwimmunterricht ihrer Schule teilzunehmen, dann stellt ihnen die Glaubensgemeinschaft einen 'islamischen Badeanzug' zur Verfügung, der selbst die Vorbehalte sittenstrenger Religionshüter halbwegs zu besänftigen weiß."
(Die Zeit, Nr. 46, 10. November 2005, S. 17 "Wien bleibt nicht Wien", Spalte 4-5)