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"Nik"Klaus Polak
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Leserbrief an die Illustrierte Wissenschaft
In Ihrer Ausgabe 8/98 heißt es unter der Rubrik "Fragen Sie uns"
u.a., dass im Koran an keiner Stelle steht, dass Frauen einen Schleier tragen müssen.
Ich habe da andere Informationen.
In meinem französischen Koran, der aus dem Arabischen übersetzt wurde, heißt
es in der 33. Sure, Vers 59:
"Oh, Prophet. Schreibe deinen Ehefrauen, Töchtern und gläubigen Frauen
vor, sie sollen als Zeichen ihrer Tugend und als Schutz gegen öffentliche
Schmach ihr Gesicht in einen Schleier hüllen."
In der dänischen Ausgabe ist unter der 33. Sure, Vers 60, folgendes zu lesen:
"... dass sie ihre Mäntel überziehen und fest zumachen (wenn sie das Haus
verlassen)." Axel Fock
Antwort der Redaktion
Schaut man genauer auf den arabischen Originaltext, sieht man, dass sowohl der
französische als auch der dänische Koran falsch übersetzt sind. Genau aus
diesem Grund versucht man noch immer, strenggläubige Muslime dazu zu bewegen,
Arabisch zu lernen, damit sie den Koran in der Originalfassung lesen können.
Diese ist sehr poetisch, und das birgt natürlich die Gefahr einer Fehlübersetzung.
Die beiden Suren, die normalerweise in Verbindung mit Frauen und Schleier
zitiert werden, erwähnen mit keinem Wort das Gesicht. In der 24. Sure, Vers 31
(Sura EI-Nour) heißt es nur: "Und sage den gläubigen Frauen, sie sollen den Blick senken und ihren
Anstand bewahren und ihre Schönheit und ihren Schmuck nur im Rahmen des
allgemein Üblichen zeigen. Und sage ihnen, sie sollen ihre Brust mit einem
Schleier bedecken und ihre Schönheit nur ihren Ehemännern oder Vätern
offenbaren." Entsprechend heißt es in der 33. Sure, Vers 59 (Sura Al-Ahzab) "Oh,
Prophet! Sage deinen Ehefrauen, Töchtern, ungläubigen Frauen, sie sollen sich ihre Mäntel umlegen
(wenn sie das Haus verlassen). Das ist am schicklichsten, denn so werden sie
weder erkannt noch belästigt."
Leider ist es ein weit verbreitetes Missverständnis, dass der Koran der Frau
vorschreibt, einen Schleier zu tragen. Was der Koran sagt, ist lediglich dass
Frauen ihr Haar bedecken und sich schicklich verhalten sollten. Dies gilt jedoch
auch für Männer. Die Redaktion
"Und sollten Mädchen aus frommen Haus moralische Bedenken haben, am
obligatorischen Schwimmunterricht ihrer Schule teilzunehmen, dann stellt ihnen
die Glaubensgemeinschaft einen 'islamischen Badeanzug' zur Verfügung, der
selbst die Vorbehalte sittenstrenger Religionshüter halbwegs zu besänftigen
weiß."
(Die Zeit, Nr. 46, 10. November 2005, S. 17 "Wien bleibt nicht Wien",
Spalte 4-5)